Eine Schwangerschaft sollte von einer erfolgreichen Geburt eines gesunden Kindes gekrönt werden. Leider ist das nicht immer so. Das deutsche Personenstandsgesetz kennt auch die Totgeburt, wenn nach der Geburt eines mindestens 500 Gramm schweren Kindes kein erkennbares Lebenszeichen nachzuweisen ist. Von einer Fehlgeburt wird gesprochen, wenn die Geburt vorzeitig erfolgt und das tote Kind weniger als 500 Gramm wiegt. Soweit die blanke rechtliche Theorie.
Für Eltern macht es erst mal keinen Unterschied, ob es sich um eine Fehlgeburt oder eine Totgeburt handelt. Ihr Kind ist tot. Aber wo ein lebend geborenes Baby in das Geburtenregister eingetragen worden wäre, ist es für Eltern eines toten Kindes anders. Handelt es sich um eine Totgeburt, haben die Eltern fast noch Glück: Sie müssen es ins das Geburtenregister eintragen lassen, das Eintragen des Namens ist nicht vorgeschrieben, aber möglich.
In der Situation mag es einem wie grausamster Hohn vorkommen, sein totes Kind beim Standesamt in das Geburtenregister eintragen zu lassen. Ein Totenschein wird ausgestellt, das Kind wird in das Sterberegister eingetragen und beerdigt.
Schlimmer ist es aber, was Eltern von Fehlgeburten durchmachen: sie müssen ihr Kind nicht eintragen lassen. Monatelang haben sie sich auf ihr Baby gefreut, die Erstausstattung zusammengetragen und ein Babyzimmer eingerichtet - das wurde jeden Tag für sie wirklicher. Nach der Fehlgeburt ist es aber rein rechtlich so, als hätte das Kind nie existiert.
Dazu kommt, dass die Eltern von Fehlgeburten unter 500 Gramm keine Pflicht zur Bestattung ihres Kindes haben – es hat ja nie existiert. Das Bestattungsrecht wird von den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, deswegen können in manchen Ländern auch Fehlgeburten bestattet werden, in anderen ist im Prinzip nur eine “hygienische einwandfreie und dem sittlichen Empfinden entsprechende Beseitigung” vorgesehen. Das bedeutet in der Realität, dass in einer ohnehin schon herzzerreißenden Situation noch Streitereien mit Friedhofsverwaltungen auftreten können.
Betroffen Eltern von solchen “Sternenkindern” haben nun eine Online-Petition beim Bundestag gestartet. Ziel ist es, den Bundestag zu dem Beschluss zu bewegen, dass alle geborenen Kinder unabhängig von ihrem Gewicht in die Personenstandsregister eingetragen werden. Somit könnten Eltern ihre Kinder bundesweit normal bestatten und haben dann wenigstens einen Platz, zu dem sie und ihre Familienangehörigen mit ihrer Trauer kommen können.
Wer diese Petition unterstützen möchte, kann sich auf der Petitionenseite des Bundestags darüber informieren. Vor dem Mitzeichnen der Petition muss man sich registrieren, was aber sehr schnell geht. Wer schon einmal eine Online-Petition beim Bundestag unterzeichnet hat, kann sich mit den bestehenden Zugangsdaten anmelden und noch schneller unterschreiben.





