Der genetische Bauplan gehört wohl unumstritten zur allerintimsten Intimsphäre des Menschen. Erwachsenen können sich dafür entscheiden, ihre genetische Information untersuchen zu lassen, um eventuelle Anlagen für Krankheiten zu erkennen, vor allem auch wenn sie sich Kinder wünschen. Wie aber steht es mit Kindern, deren Väter Gewissheit über ihre Vaterschaft haben möchten?
Ab heute gelten in Deutschland gesetzliche Regeln für den Umgang mit genetischen Informationen. Missbrauch genetischer Daten und Diskriminierung wegen bestimmter genetischer Ausprägungen sollen so vermieden werden, die informationelle Selbstbestimmung soll gestärkt werden.
Das gilt beispielsweise für Fälle, in denen Arbeitnehmer genetische Untersuchungen ihrer Arbeitnehmer oder Bewerber verlangen, aber auch für Vaterschaftstests. Sie dürfen in Zukunft nur noch mit der Zustimmung der betroffenen Person bzw. der Mutter des Kindes erfolgen.
Heimliche Vaterschaftstests sind nach dem neuen Gendiagnostikgesetz verboten. Bei diesen Tests nimmt der Vater dem Kind einige Haare ab oder nimmt einen benutzten Schnuller an sich. Die Haare oder den Schnuller schickt er dann an ein “Gen-Labor” ein, das ihm anhand des Vergleichsmaterials von ihm selbst dann bestätigt, dass er der Vater ist – oder eben nicht.
Natürlich haben Väter aber immer noch das Recht per Abstammungsgutachten zu erfahren, ob ihre rechtlichen Kinder auch wirklich ihre biologischen Kinder sind. Heimliche Gen-Tests gehen jetzt aber definitiv nicht mehr, nachdem sie schon vorher vor Gericht nicht anerkannt wurden.
Das dürfte ein derber Schlag für viele mehr oder weniger seriöse Anbieter von Gen-Tests sein, die mit der Angst von Vätern vor Kuckuckskindern spielen und mit ihren Tests Gewissheit versprechen. Wer deren Werbung erliegt und einfach mal einen Schnuller einschickt, hat nicht nur keine rechtliche Grundlage für irgendwelche Klagen, er riskiert auch ein Bußgeld von 5000 Euro.
Übrigens gibt es auch eine ganze Anzahl Mütter, die per Gen-Test herausfinden wollen, ob ihr Mann bzw. Partner oder der Geliebte Vater des Kindes ist – zumindest wenn man den Test-Anbietern glauben darf.
Ärzte dürfen weiterhin Gen-Screenings bei Neugeborenen, und bei ungeborenen Kindern noch vor der Geburt durchführen, aber nur auf Krankheiten hin, nicht um das Geschlecht oder andere Eigenschaften des Kindes festzustellen. Auch dürfen sie nicht auf Krankheiten untersuchen, die vielleicht erst im Erwachsenenalter ausbrechen. Für solche Analysen sind Beratungen für die Eltern vorgeschrieben. Die Untersuchungen ebi ungeborenen Kindern werden nur dann durchgeführt, wenn es einen Anlass dazu gibt, wenn es also etwa bei den üblichen Vorsorgeuntersuchungen einen Hinweis auf eine genetische Krankheit gibt.
Die Unternehmen, die genetische Analysen durchführen, müssen in Zukunft strengere Richtlinien erfüllen, zusätzlich zu den bereits geltenden DIN-Normen.






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