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Mehr Rechte für ledige Väter

Montag, 07.12.2009 von Alexandra

Ledige Väter hatten es in Deutschland nicht einfach, zumindest wenn es um ein offizielles Mitspracherecht bei der Erziehung ihrer Kinder ging. Auch in Sorgerechtsfragen ging der Gesetzgeber immer davon aus, dass die Mutter sozusagen naturgegeben die bessere Wahl ist.

Dies bedeutet eine Schlechterstellung der ledigen Väter gegenüber den verheirateten oder geschiedenen Vätern und wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte letzte Woche als diskriminierend beurteilt.

Geklagt hatte ein Mann aus Köln, der seit acht Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter kämpft. Das Kölner Oberlandesgericht hatte ihm das gemeinsame Sorgerecht für die Tochter nicht zugestanden, weswegen der Mann sich nun schließlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewendet hat.

Anders als verheiratete Väter können unverheiratete Väter das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen. Als Grund dafür führt die Bundesregierung an, dass dieses Einverständnis dem Schutz des Kindes diene. Zu deutsch: Die Mutter weiß immer besser als der Vater, was gut für das Kind ist. Schließlich ist auch sie es, die Schwangerschaft und Geburt auf sich nimmt.

Im Extremfall dürfen ledige Väter ihre Kinder also zwar regelmäßig sehen, haben aber keinerlei Mitspracherecht bei Entscheidungen über die Gesundheit bzw. Behandlungen im Krankheitsfall, über die Betreuung und Schulwahl, oder bei all den anderen Entscheidungen, die Eltern üblicherweise zusammen treffen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2003 den Gesetzgeber aufgefordert, diese Regelung zu überprüfen. Gleichzeitig hat das Gericht die Lage aber akzeptiert, weil lange Streitigkeiten vor Gericht für das Wohl des Kindes nicht gerade förderlich sein dürften – die Diskriminierung der Väter war sozusagen das kleinere Übel im Vergleich zu jahrelangen Prozessen.

Bei verheirateten Paaren gilt in den allermeisten Fällen das gemeinsame Sorgerecht, die Eltern dürfen also im Normalfall beide die elterliche Sorge ausüben. Hier ist es das alleinige Sorgerecht, das eingeklagt werden muss.

Vermutlich trägt also der einfache Vorgang der Eheschließung auf wunderbare Weise dazu bei, dass der Vater nun auch weiß, was gut für seine Kinder ist.


 

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