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Neues Gesetz zum Kinderschutz

Donnerstag, 19.02.2009 von Alexandra

Wird ein Kind vernachlässigt oder misshandelt, merken Ärzte das meist zuerst. Bisher meldeten die Mediziner solche Fälle aber nur sehr selten dem Jugendamt, weil sie sich nicht wegen Bruchs ihrer ärztlichen Schweigepflicht strafbar machen wollten.

In Zukunft werden sie das nicht mehr befürchten müssen. Ein Entwurf eines neuen Kinderschutzgesetzes, der am 21. Januar im Bundeskabinett beschlossen wurde, sieht eine “bundeseinheitliche gesetzliche Befugnisnorm außerhalb des Strafrechts” vor. Der Datenschutz soll nicht auf Kosten des Kindeswohls gehen. Auch Personen anderer Berufsgruppen, die Kinder erziehen, sollen sich nun mit ihren Informationen an das Jugendamt wenden können.

Als erste Hilfsmaßnahme sollen Ärzte oder Erzieher den Eltern aber auf Hilfsangebote hinweisen, außer wenn durch den Kontakt mit den Eltern das Kind gefährdet würde. Das neue Gesetz gibt den Ärzten oder Betreuern auch die Möglichkeit, sich von Experten zu beraten lassen, wenn sie sich nicht sicher sind ob das Kind wirklich in Gefahr ist.

Falls die Eltern die angebotene Hilfe nicht annehmen, oder falls das Kind in unmittelbarer Gefahr ist, können die Ärzte, Lehrer oder Betreuer das Jugendamt auch ohne Zustimmung der Eltern informieren. Die Eltern werden darüber allerdings informiert.

Die Jugendämter werden ihrerseits vom neuen Gesetz stärker in die Pflicht genommen. Wenn sie Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung erhalten, sind sie in Zukunft dazu verpflichtet, sich das Kind und auch seine Umgebung genau anzusehen.

Bisher verließen sich die Mitarbeiter der Jugendämter gelegentlich auf die Angaben anderer Personen, beispielsweise von Nachbarn, Verwandten oder gar der Eltern selbst, anstatt das Kind selbst aufzusuchen. Deswegen soll der Hausbesuch bei der betroffenen Familie vorgeschrieben werden. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur noch, wenn das Kind durch den Besuch in Gefahr gebracht wird.

Das Gesetz regelt auch, wie mit den Daten einer betroffenen Familie bei einem Umzug umgegangen werden soll. Bisher konnten sich die Familien dem Jugendamt einfach durch einen Umzug entziehen. Der Gesetzesentwurf regelt deshalb, welche Daten beim Umzug der Familie an das Jugendamt am neuen Wohnort weitergegeben werden.

Eine weitere Maßnahme zum Kinderschutz ist die geplante Einführung eines erweiterten Führungszeugnis für alle, die sich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen. Es soll Auskunft über einschlägige Vorstrafen geben.

Das Gesetz soll voraussichtlich im Sommer vom Bundestag verabschiedet werden.

Die Deutsche Kinderhilfe e.V. begrüßt den Gesetzesentwurf, kritisiert aber dass der Entwurf nicht auch den Austausch der Ärzte untereinander ermöglicht. Eltern wechseln bei dem Verdacht der Misshandlung häufig den Arzt und können dadurch lange der Entdeckung entgehen.


 

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