Mit der Elternzeit und dem Elterngeld will die Regierung es Eltern leichter machen, Familie und Beruf miteinander unter einen Hut zu bekommen. Deswegen erhält der Elternteil, der Elternzeit nimmt, während dieser Monate einen Lohnersatz in Höhe von 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, bis zu einer Obergrenze von 1.800 Euro.
Das Elterngeld muss bei der für das jeweilige Bundesamt zuständigen Elterngeldstelle schriftlich beantragt werden; dazu sind eine Vielzahl von Bescheinigungen und Nachweisen nötig, nämlich mindestens die Geburtsurkunde des Kindes, Nachweis über bezogenes Mutterschaftsgeld und Einkommensnachweise der Eltern.
Auch wenn alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden, kann es teilweise sogar Monate dauern, bis das Elterngeld tatsächlich ausgezahlt wird. Der Grund? Die Berechnung des Elterngeldes, genauer gesagt die Ermittlung des Einkommens, der für die Berechnung des Elterngeldes notwendig ist, ist für die Länder enorm arbeitsaufwändig.
Die Verwaltungen seien davon sogar in “unvertretbar hohem Maße belastet”, wie die Bundesländer finden. Deswegen haben sie im Bundesrat einen Gesetzesentwurf beschlossen, nach der das Nettoeinkommen mit Hilfe pauschaler Sätze und fiktiver Steuern berechnet wird. Die individuelle Berechnung würde damit wegfallen, die Bearbeitung beschleunigt werden.
Nach der Neuregelung soll deswegen EDV-gestützt das lohnsteuerpflichtige Bruttoeinkommen aus den Lohn- und Gehaltsbescheinigungen entnommen werden, aus dem dann ein “fiktives” Nettoeinkommen berechnet wird. Zudem soll der Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro in der Höhe unabhängig vom Elterngeld sein und nicht mehr auf andere Sozialleistungen angerechnet werden.
Der Bundestag muss jetzt über diese Initiative entscheiden. Wird diese Änderung beschlossen, kann nach Meinung des Bundesrates die Höhe des Elterngeldes schneller berechnet werden, das Elterngeld also auch tatsächlich “zeitnah zur Geburt” gezahlt werden. Soll heißen: Das Elterngeld könnte, wie in dem Gesetzesentwurf ausdrücklich erwähnt, ohne lange Wartezeiten den Lebensunterhalt der Familie sichern – und zwar direkt nach der Geburt und nicht nach monatelanger Wartezeit.
Der Gesetzesentwurf kann auf der Internetseite des Bundesrats als PDF-Dokument heruntergeladen werden.






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Das finde ich gut, wenn die Berechnung vom Elterngeld beschleunigt wird. Den man ist ja angewissen auf das Geld.