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Hartz IV: Für Kinder nachbessern

Dienstag, 24.02.2009 von Alexandra

Die SPD fordert eine grundlegende Korrektur der Hartz-IV-Sätze für Kinder. Die nordrhein-westfälische SPD-Landeschefin Hannelore Kraft meinte, die Regelungen sollen an die Realität angepasst werden. Kinder bräuchten öfter neue Sachen, und dann vor allem auch schnell. Deshalb drängt sie auf eine Rückkehr zu den einmaligen Beihilfen für Kleidung, Schulsachen und ähnliche Dinge.

Die Regelsätze haben vermeiden sollen, dass die betroffenen Menschen nicht mehr für jede Ausgabe einen Antrag stellen – das funktioniert aber nicht, ist sich die Politikerin sicher. Als Mutter kenne sie die Lage, dass ein Kind innerhalb weniger Wochen gleich aus mehreren Schuhgrößen herauswächst. “Da kommt man nicht klar, wenn der Hartz-IV-Regelsatz für Schuhe von Kindern bis 13 Jahre bei 4,48 Euro im Monat liegt.”, so Kraft.

Erst im Januar hat das Bundessozialgericht die abgesenkte Regelleistung für Kinder unter 14 Jahren - 60% der Leistung eines alleinstehenden Erwachsenen – als verfassungswidrig beurteilt.

Die Kläger in dem Verfahren waren zwei Kinder, die mit ihren Eltern in Bedarfsgemeinschaften leben und mit den Regelsätzen ihren Bedarf nicht decken können. Ihre Anwälte kritisierten nicht nur, dass die Sätze das Existenzminimum nicht deckten, sondern auch dass bei der Festlegung der Regelsätze Kinder gegenüber Erwachsenen benachteiligt würden.

Das Gericht entschied im Sinne der Kläger, weil die Leistung für Kinder unter 14 Jahren im Vergleich zu Erwachsenen um 40% abgesenkt wurde, ohne dass der Bedarf von Kindern überhaupt ermittelt wurde. Aber auch weil die Regelleistung für alle Kinder und Jugendlichen unter 14 Jahre einheitlich gilt, ohne dass andere Altersstufen vorgesehen sind, und weil Kinder von Empfängern von Arbeitslosengeld einen “abschließenden und bedarfsdeckenden” Betrag erhalten, während die Kinder von Sozialhilfeempfängern Mehrbedarf geltend machen können, sei die Regelleistung verfassungswidrig.

Die Regelleistung bei Hartz IV (Arbeitslosengeld II) für Alleinstehende beträgt aktuell 351 Euro. Kinder unter 14 Jahren erhalten aktuell 60% der Hartz-IV-Leistung, also 211 Euro. Jugendliche erhalten 80% (281 Euro). Ab dem 1. Juli sollen sieben- bis dreizehnjährige Kinder 246 Euro, das sind 70% des Regelsatzes, erhalten. Zudem sollen Schüler in Zukunft zusätzlich 100 Euro pro Jahr bekommen.

Erst im letzten Jahr hat der Deutsche Gewerkschaftsbund ausgerechnet, dass beispielsweise eine auf das absolut Notwendige beschränkte Erstausstattung für den Schulanfang schon mit mindestens 180 Euro zu Buche schlägt – eine immense Summe angesichts der monatlichen Leistung von 211 Euro. Dazu kommen noch Büchergeld, Klassenfotos, Klassenfahrten usw. Dieses Geld haben Hartz-IV-Empfänger und auch immer mehr Geringverdiener nicht.


 

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NEUESTE KOMMENTARE:

 

  • heiko | 3.09.2009 um 11:36

    Hallo! Würden unsere Politiker den Beziehern von Alg2 das Kindergeld nicht als Einkommen anrechnen würde es diesen Personen wesentlich besser gehen und das Kindeswohl ausreichend gesichert werden.Also ihr Politker weg damit und zwar sofort.

     

 

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