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Kassen müssen zahlen

Mittwoch, 04.02.2009 von Alexandra

Fast jede Woche stellen sich neue Lücken und Fehler beim Gesundheitsfonds heraus. Gerade erst wurde bekannt, dass das Bundesversicherungsamt sich bei den Zahnarzthonoraren grob vertan hat, nun wurde schon wieder nachgebessert. Diesmal geht es um die Krankenversicherung von Kindern.

Baby beim KinderarztFamilienversicherte Kinder sollen jetzt nämlich doch wieder den vollen Versicherungsschutz genießen, auch wenn ihre Eltern den Krankenkassen-Beitrag nicht bezahlen.

Bisher waren diese Kinder ohne Kassenschutz und durften nur noch in Notfällen, bei Schmerzen und bei akuten Krankheiten zum Arzt. “Aufschiebbare Behandlungen” durften die Krankenkassen den Kindern verweigern, und auch die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen wurden nicht bezahlt.

Nun musste Gesundheitsministerin Ulla Schmidt wieder einmal in ihre eigene Gesundheitsreform eingreifen.

In einem Brief an die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen schrieb sie:
“Mitversicherte Kinder sind von einem Ruhen des Leistungsanspruchs nicht betroffen”. Es dürfe nicht sein, dass Kinder für die Versäumnisse ihrer Eltern bestraft werden.

Noch kurz nach der Gesundheitsreform klang das allerdings ganz anders. Im April 2007 teilte das Gesundheitsministerium den Kassen noch ausdrücklich mit, dass sich “die Ruhenswirkung bei einem Beitragsverzug des Mitglieds auch auf die familienversicherten Angehörigen” erstrecke.


 

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NEUESTE KOMMENTARE:

 

  • Katrin | 4.02.2009 um 12:05

    Das wird wohl nicht die letzte Lücke der Gesundheitsreform gewesen sein, die es zu schliessen gilt. Nicht von ungefähr gab es vor dem Start des Gesundheitsfonds viele Warnungen von den diversen Experten und den Krankenkassen.

    Es ist auch sehr bedenklich wie schlecht die GKV / PKV Mitglieder über die Auswirkungen der Änderungen durch die Gesundheitsreform 2009 informiert sind. Ich würde jedem empfehlen einmal aufmerksam die Broschüre der Verbraucherzenztrale zu den Änderungen in den Krankenversicherungen ab Januar 2009 durch zu lesen. Dies gilt inbesondere für privat Versicherte.

     

  • Walter | 4.02.2009 um 14:49

    Ja, wirklich makaber wird es bei einigen Wahltarifen bzw. den privaten Versicherungen, denn hier sind Wartezeiten vorhanden. Es kann also sein, dass zwar eine Pflichtversicherung stattfindet, die Eltern den Beitrag nicht aufbringen und das Kind nicht behandelt wird, weil die Arzthelferin sieht, dass die Wartezeit nicht verstrichen ist. Freillich leugnen das alle Ärzte, wer würde schon sein Geschäft schädigen? Und wenn es alle tun, wie kommt bloss der Gedanke wieder auf…?

     

 

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