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Kein Kindergeld für reiche Kinder

Mittwoch, 18.08.2010 von Alexandra

Grundsätzlich hat jedes Kind in Deutschland Anspruch auf Kindergeld, und zwar mindestens bis es 18 Jahre alt ist. Befindet sich das Kind in Ausbildung, egal ob Schul- oder Berufsausbildung oder Studium, kann sich der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr verlängern.

Das gilt allerdings nur, wenn das Kind kein eigenes ausreichendes Einkommen hat, das eine bestimmte Grenze überschreitet. Es kann also durchaus vorkommen, dass die Familienkasse für ein Kind kein Kindergeld mehr zahlt, wenn das Kind in der Ausbildung Geld verdient - was ja durchaus vorkommen kann, aber im Kleinkind- und Kindergartenalter wohl eher selten ist.

Ein Vater hat jetzt gegen diese Regelung geklagt und ist mit seinem Anliegen bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Er legte Verfassungsbeschwerde ein, weil er seine Grundrechte verletzt sah. In seinem Fall hatte sein Sohn während der Berufsausbildung den Grenzbetrag überschritten - und zwar um 4,34 Euro. Wegen dieser Überschreitung bewilligte die Familienkasse ihm für das Jahr 2005 kein Kindergeld.

Das Verfassungsgericht entschied aber, dass es nicht gegen die Verfassung verstößt, “wenn der Gesetzgeber die Gewährung des Kinderfreibetrags beziehungsweise des Kindergelds davon abhängig macht, dass das Existenzminimum des Kindes nicht durch eigene Einkünfte und Bezüge gedeckt ist.”

Zudem ist der Sinn des Kindergeldes auch, die Besteuerung des Existenzminimums des Kindes auszugleichen. In dem verhandelten Fall würden aber die eigenen Einkünfte des Kindes durch den Grundfreibetrag von der Versteuerung verschont bleiben, was bei zusätzlicher Zahlung des Kindergeldes eine doppelte Entlastung bedeuten würde. (Az.: 2 BvR 2122/09)

Erst vor kurzem hat das Verfassungsgericht entschieden, dass die Anrechnung des Kindergeldes auf Hartz-IV-Leistungen verfassungsgemäß sei.

Aktuell erhalten Eltern für ihre Kinder monatlich Kindergeld in folgender Höhe:

184 Euro jeweils für das erste und zweite Kind
190 Euro für das dritte Kind
215 Euro für das vierte und jedes weitere Kind

Das Kindergeld entfällt, wenn Kinder über 18 Jahre ein eigenes Einkommen von über 8.004 Euro pro Jahr haben.

Schulranzen


 

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