Die Freude über die Einführung des Elterngeldes war groß, bei Politikern wie Eltern. Die Zahlung des Elterngeldes als Einkommensersatz während der Elternzeit sollte das Kinderkriegen wieder attraktiver machen und die Geburtenzahlen in die Höhe treiben.
Auf den ersten Blick ist das Elterngeld auch wirklich attraktiv: 67% des Nettoeinkommens für eine Dauer von 12 Monaten, maximal 1800 Euro monatlich. Die Bezugsdauer verlängert sich auf 14 Monate, wenn auch der jeweils andere Partner die Möglichkeit zur Elternzeit für mindestens diese zwei Monate wahrnimmt.
Trotz vieler offener Fragen und großem Informationsbedarf zum Thema Elterngeld nehmen viele Eltern das Angebot wahr. Sie wollen so den finanziellen Einbruch nach der Geburt eines Kindes abmildern, wenn ein Gehalt wegfällt. Die anfängliche Euphorie hat sich allerdings gelegt. Es hat sich herausgestellt, dass das Elterngeld hauptsächlich gut bis besser verdienende Eltern entlastet, und auch die fühlen sich inzwischen teilweise über den Tisch gezogen.
Auch wenn ein Elternpaar zusammen das Elterngeld in Anspruch nimmt, können sie die Zahlung nicht 14 Monate lang beziehen, wie vom Gesetz versprochen – das Mutterschaftsgeld, das die Mutter während der ersten zwei Lebensmonate des Kindes bekommt, wird angerechnet. Der Anspruch auf die ersten zwei Monate Elterngeld gilt als verbraucht.
Das anrechenbare Nettoeinkommen enthält außerdem keine Sonderzahlungen und Zulagen. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Mehrarbeits- und Sonntagszuschläge werden beispielsweise nicht berechnet. Je nach Beruf können diese Zuschläge aber einen beträchtlichen Teil des Einkommens ausmachen. Das ausgezahlte Elterngeld ist oft also deutlich niedriger als 67%.
Eltern ohne Einkommen stehen schlechter da als früher mit dem Elterngeld: Sie erhalten nur den Mindestsatz von 300 Euro, aber eben nur für die Dauer von einem Jahr. Früher hätten sie das Erziehungsgeld in gleicher Höhe für bis zu zwei Jahre erhalten.
Zudem gibt es schon beim Antrag auf Elterngeld Hürden:
Im Internet klagen Eltern darüber, dass der Antrag ihnen nicht freiwillig ausgehändigt wurde, oder dass die Vordrucke auf den Internetseiten der zuständigen Behörden nur schwer zu finden seien. Auch die Bearbeitung verzögere sich teilweise um Monate.
Wer Elterngeld beantragen will, hat also einiges zu beachten. Beispielsweise kann sich ein Wechsel der Steuerklasse vor dem Beantragen des Elterngeldes lohnen, am besten noch vor der Geburt des Kindes. Wer hohe berufsbedingte Ausgaben wie beispielsweise Fahrtkosten hat, kann sein Nettoeinkommen erhöhen, indem er den Betrag gleich auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt.





