Ärzte und Krankenkassen sind sich einig: Frühgeborene haben bessere Chancen, wenn sie von erfahrenen Experten betreut und versorgt werden. Deswegen entscheidet heute der Gemeinsame Bundesausschuss über einen Antrag, der dafür sorgen will dass “Mindestmengen” an Frühgeburten eingeführt werden. Das würde bedeuten, dass nur noch Kliniken mit entsprechend hohen Frühgeburtszahlen zugelassen werden. Die Krankenhäuser sind gegen diesen Vorschlag.
Schon im Mai äußerte Kinderarzt Michael Obladen, der frühere Direktor der Klinik für Neonatologie an der Charité in Berlin, die Befürchtung, dass kleinere Kliniken mit den Frühgeborenen Umsatz machen wollen, anstatt sie an Spezialkliniken zu überweisen. Krankenkassen bezahlen für die Betreuung eines Frühgeborenen durchaus Beträge, die sich zwischen 90.000 und 120.000 Euro bewegen können.
Die Krankenhäuser stellen sich dieser Forderung entgegen. Sie argumentieren, dass die Einführung von Mindestmengen die flächendeckende Versorgung und die familiennahe Erreichbarkeit gefährdet. Soll heißen: Die auf Frühchen eingerichteten Krankenhäuser sind für die meisten Eltern schwerer zu erreichen, was gerade nach der Geburt belastend ist, wenn die Eltern viel bei ihrem Kind sein wollen und sollen.
In Deutschland kommen jährlich rund 8000 Kinder zu früh auf die Welt. Im Ausland geht der Trend immer mehr zu eigenen Einrichtungen für die Pflege von Frühgeborenen, so genannte Perinatalzentren. Hier sind spezielle Geräte vorhanden, das medizinische Personal hat viel Erfahrung mit den speziellen Bedürfnissen von Frühgeborenen und ihren Familien. Normalerweise ist auch bei einer Frühgeburt noch Zeit, die Schwangere in ein entsprechendes Zentrum zu bringen.
In Deutschland wurden laut einem Artikel der Zeit 2007 in rund 500 Krankenhäusern extreme Frühchen geboren. In den meisten Krankenhäusern ist das keinesfalls Routine: In 140 Krankenhäusern kam im ganzen Jahr gerade mal ein extrem früh geborenes Kind zur Welt. Möglicherweise ist auch das einer der Faktoren, dass jedes siebte Frühchen in Deutschland stirbt.
Worum geht es bei der Mindestmengenregelung? Der Gemeinsame Bundesausschuss muss darüber entscheiden, ob nur die Krankenhäuser Frühgeborene mit einem Gewicht von unter 1500 Gramm versorgen dürfen, wenn sie mindestens 50 dieser Fälle im Jahr – und somit einiges an Erfahrung - haben.
Laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft gibt es zwar keine Studien, die den Zusammenhang zwischen Zahl der betreuten Fälle und der Qualität der Pflege belegen, allerdings gibt es in Ländern mit ähnlichen Regelungen und Perinatalzentren eine niedrigere Sterblichkeitsrate bei Frühgeborenen. So überleben in Schweden, wo die Frühgeborenen in wenigen spezialisierten Zentren betreut werden, 30 Prozent mehr Frühgeborene als in Deutschland.
UPDATE: Der gemeinsame Bundesausschluss hat Mindestmengen für die Versorgung von Frühgeborenen beschlossen. Allerdings konnten sich Krankenkassen und Deutsche Krankenhausgesellschaft nicht über die Menge einigen, so dass schließlich eine Menge von 14 Frühgeborenen pro Jahr als Mindesmenge festgelegt wurde - die Krankenkassen hatte eine Mindestmenge von 50 Frühgeborenen pro Jahr gefordert.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung ist enttäuscht von diesem Ergebnis. Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer nennt es unverständlich, dass Schädel-Hirn-Verletzte und Brandopfer in speziellen Zentren behandelt würden, nicht aber Frühgeborene.






Als Kommunalpolitikerin finde ich es nicht nur unschön, sondern menschenverachtend,bei einer bestimmten Anzahl von Frühgeborenen von einer “Mindestmenge” zu reden. Dies mag im Rechnungswesen so Gebrauch sein, sollte aber bei derartigen kleinen Wesen unbedingt vermieden werden.