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Kinder - ab zur U!

Mittwoch, 11.02.2009 von Alexandra

Mit den U-Untersuchungen haben Eltern in Deutschland die Chance, ihre Kinder regelmäßig von der Geburt an untersuchen zu lassen. Gesundheitlich Probleme oder eine verzögerte Entwicklung können so rechtzeitig erkannt werden. Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen tragen die Krankenkassen.

Allerdings nehmen nicht alle Eltern wirklich alle Untersuchungen wahr. Je älter die Kinder werden, desto weniger von ihnen werden von den Eltern zur Früherkennungsuntersuchung, wie die U-Untersuchungen offiziell heißen, gebracht. An den ersten Untersuchungen direkt nach der Geburt und in den ersten Lebenswochen und -monaten nehmen noch fast 100% der Familien teil. Statistiken der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zeigen, dass an den Untersuchungen U8 und U9 im Vorschulalter und direkt vor der Einschulung nur noch 63% der Familien teilnehmen.

Dabei dienen gerade diese Untersuchungen dazu, im Alter von drei bis fünf Jahren eventuelle Entwicklungsstörungen oder gesundheitliche Probleme zu erkennen. Vor allem Seh- und Hörprobleme sollen entdeckt werden, bevor die Kinder in die Schule bekommen und dann vielleicht Probleme haben, dem Unterricht zu folgen.

Werden Probleme nicht entdeckt, können sie weitreichende Folgen für die Entwicklung des Kindes haben. Ein unentdeckter Hörschaden beispielsweise beeinträchtigt die Sprachentwicklung, unentdeckte und deswegen unbehandelte Sehstörungen können zu dauerhaften Sehschäden führen. Gerade auch die Entwicklung von Sprache und Sprachverständnis können den Start in die Schule extrem erschweren.

Um die Teilnahme an den U-Untersuchungen zu steigern, hat die BZgA die Aktion: Ich geh zur U! Und du? gestartet. Damit sollen alle Eltern angesprochen und auf die U-Untersuchungen aufmerksam gemacht werden. Auch Eltern mit Migrationshintergrund, die eventuell wegen Sprachschwierigkeiten nichts von den Untersuchungen wissen, werden mit Plakaten in Türkisch und Russisch informiert.

Die Ziele der Aktion sind Information der Eltern über den Nutzen der U-Untersuchungen und auch von Schutzimpfungen und eine Steigerung der Teilnahme an den Untersuchungen. Unterstützt wird die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung dabei von Kinderärzten und –ärztinnen, aber auch von Kindergärten, Kitas und Jugendämtern.

Diese Einzelpersonen bzw. Einrichtungen koordinieren die jeweilige regionale Aktion. Sie informieren die Eltern bei Gesprächsabenden und mit Infomaterialien über die U-Untersuchungen. Lassen die Eltern ihr Kind untersuchen, bekommen sie einen Nachweis. Für diesen Nachweis bekommen die Kinder, die an der U7, U8 und U9 teilgenommen haben, ein spezielles U-T-Shirt.

Haben möglichst viele Kinder in einem Kindergarten so ein T-Shirt, können sie sich fotografieren lassen und das Bild an die BZgA schicken. Stichtag für die Einsendungen sind jeweils der 31. Januar und der 31. Juli. Eine Jury ermittelt die Gewinner und verteilt die Preise in Höhe von 250, 200 und 150 Euro.


 

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