Vielen Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch bricht fast das Herz, wenn sie Berichte aus anderen Ländern lesen, in denen es um unfruchtbare Paare geht, die mittels einer Leihmutter schließlich doch noch zum Wunschkind kommen.
In Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten; der Vorgang wird vom Embryonenschutzgesetz abgedeckt. Das Gesetz besagt, dass befruchtete Eizellen nur der Frau eingepflanzt werden dürfen, der sie entnommen wurden.
Andere Länder haben das anders geregelt, beispielsweise auch die Vereinigten Staaten. Ein solcher Fall von weithin publizierter Leihmutterschaft war in diesem Jahr beispielsweise der des Schauspielerehepaares Sarah Jessica Parker und Matthew Broderick. Eine Leihmutter hat Zwillinge für sie ausgetragen.
Auch Amy Kehoe und ihr Ehemann Scott entschieden sich für diese Möglichkeit. Das unfruchtbare Ehepaar suchte sich über das Internet gleich alle Elemente ihres Wunschkindes zusammen: Eine Medizinstudentin stellte Eizellen zur Verfügung, das Sperma stammte von einem Samenspender, und auch die Leihmutter fand Amy Kehoe über das Internet. “Zusammengesetzt” wurde das Wunschkind in einer Fruchtbarkeitsklinik.
Im August konnten die Kehoes dann tatsächlich ihre lang ersehnten Babys – die Leihmutter hatte Zwillinge ausgetragen – mit nach Hause nehmen. Schon einen Monat später allerdings mussten sie ihre Kinder wieder hergeben. Die Leihmutter Laschell Baker hatte per Gerichtsverfügung die Kinder zurückgeholt, nachdem sie von Amy Kehoes psychischer Krankheit erfahren hatte. Jetzt will Laschell Baker, die zusammen mit ihrem Ehemann bereits vier eigene Kinder hat, die Zwillinge großziehen. Sie gab an, sie wolle sich nicht ihr Leben lang um die Kinder sorgen müssen, die sie ausgetragen hat.
Wie die New York Times berichtet, ist die Leihmutterschaft in vielen Bundesstaaten gesetzlich nicht geregelt. Es gibt keine Richtlinien dafür, wer Leihmutter werden kann und wer eine Leihmutter beauftragen.
In manchen Fällen müssen die Eltern die Kinder adoptieren, um das Sorgerecht für sie zu erlangen – obwohl sie ja selbst die Kinder “in Auftrag gegeben haben”. In manchen Staaten können die Eltern sich aber auch ohne Probleme einfach in die Geburtsurkunde eintragen lassen.
Durch diese Unterschiede in der Handhabung kommt es zu vollkommen unterschiedlichen Urteilen, wenn es im Zusammenhang mit der Leihmutterschaft zu Prozessen kommt. In Kalifornien beispielsweise können die Paare oder Personen, die eine Leihmutter beauftragen, die Kinder in der Regel behalten.
In Michigan, wo die Zwillinge der Kehoes zur Welt kamen, sind Verträge über Leihmutterschaft nicht einklagbar, so dass die Leihmutter meist am längeren Hebel sitzt. Wieder andere Staaten haben Regelungen, nach denen Leihmutterschaft erlaubt ist, aber mindestens ein Elternteil genetisch verwandt mit dem Baby sein muss.





