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Baby vom toten Ehemann?

Mittwoch, 12.08.2009 von Alexandra

Das Landgericht Neubrandenburg muss sich aktuell mit einem ungewöhnlichen Fall beschäftigen: Eine Frau klagt auf die Herausgabe ihrer mit Sperma ihres Ehemannes befruchteten Eizellen. Die Klinik verweigert das, weil der Mann der Frau tot ist und es nicht klar ist, ob der Frau die Eizellen überhaupt eingepflanzt werden dürfen.

Zur Vorgeschichte: Das Ehepaar hatte im März 2008 eine künstliche Befruchtung in Anspruch genommen, bei der Eizellen der Frau mit Sperma des Mannes zusammengebracht wurden. Die befruchteten Eizellen wurden eingefroren, danach starb der Ehemann tragischerweise bei einem Verkehrsunfall.

Die jetzt 29-Jährige will sich nun ihre Eizellen einpflanzen lassen und verlangt von der Klinik, in der die In-vitro-Fertilisation durchgeführt wurde, ihr die Eizellen herauszugeben. Sie will sie sich im Ausland einpflanzen lassen. Die Klinik verweigert allerdings die Herausgabe mit dem Hinweis, sie würde sich durch die Mitwirkung an einer strafbaren Handlung selbst strafbar machen.

Die Frau ist mit ihrem Anliegen vor das Neubrandenburger Landgericht gezogen, das nun klären muss, ob das Ansinnen rechtens ist oder nicht. Das Klinikum bewahrt die Eizellen aber zumindest bis zur Klärung des Rechtsstreits auf.

Das Embryonenschutzgesetz von 1991, das von Experten sowieso oft als nicht mehr zeitgemäß kritisiert wird, stellt die Befruchtung einer Eizelle mit Sperma, das nach dem Tode des Mannes entnommen wird, unter Strafe, ebenso wie die Befruchtung einer Eizelle mit Sperma eines Mannes, der keine Zustimmung dazu gegeben hat.

Für Laien ist der Fall klar: Der Mann lebte zum Zeitpunkt der Befruchtung noch, und hatte auch sein Einverständnis auch gegeben. Der Plan der Witwe, das offensichtlich auch von ihrem Ehemann zu Lebzeiten ersehnte Wunschkind auszutragen mag nun ungewöhnlich erscheinen – rechtlich spricht auf den ersten unbefangenen Blick wohl nichts dagegen. Allerdings kann es durchaus sein, dass das Gericht ganz anderer Meinung über den Zeitpunkt der Befruchtung ist und gegen die Frau entscheidet.

UPDATE: Obwohl alle Beobachter einen langen Prozess erwartet hatten, hat sich das Gericht in der heutigen Verhandlung schnell entschieden: Die Frau bekommt ihre Eizellen nicht.  Nach Ansicht der Richter war die Befruchtung noch nicht vollzogen, das Einsetzen der Eizellen wäre nach dem Embryonenschutzgesetz deswegen strafbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


 

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