Junge Frauen, bei denen Krebs diagnostiziert wird, haben meist nur einen Wunsch: möglichst schnell gesund werden. Und also ob eine Krebserkrankung nicht schon schlimm genug wäre, müssen sich viele hinterher mit einer anderen persönlichen Tragödie abfinden. Oft nämlich führt die Krebstherapie zur Unfruchtbarkeit.
Nun gibt es zwar die Möglichkeit, Gewebe aus den Eierstöcken zu entnehmen, zeitweilig einzufrieren und später wieder einzusetzen. Diese Methode ist auch durchaus erfolgsversprechend; erst vor wenigen Wochen berichteten nicht nur wir über eine junge Dänin, die nach einer solchen Ovarialtransplantation zweifache Mutter geworden ist. Auch bei ihr stockte nach der Chemotherapie die Hormonproduktion, so dass der Eisprung ausblieb.
Die Krankenkassen zahlen für dieses Verfahren bisher nichts, weil das Entnehmen und Einfrieren von Eierstockgewebe (Kryokonservierung) keine Krankenbehandlung ist. Vor kurzem hat aber das Bundessozialgericht in Kassel entschieden, dass der drohende Verlust der Empfängnisfähigkeit durch eine Chemotherapie eine Krankheit sein kann. Sprich: Unter Umständen müssen die Krankenkassen in Zukunft also doch dafür zahlen.
Geklagt hatte eine 26-Jährige, die bei ihrer Krankenkassen beantragt hatte, dass diese die Kosten für die Entnahme und Aufbewahrung von Eierstockgewebe übernehmen solle. Die Krankenkasse lehnte das ab, so dass die Frau die Entnahme des Gewebes vor ihrer Krebsbehandlung ebenso selbst zahlte wie die Lagerkosten für das Gewebe.
Das BSG urteilte: “Sollte [...] auf Grund der bei der Entnahme des Gewebes bestehenden Krebserkrankung und der Behandlungsfolgen durch die Chemotherapie eine unmittelbare, konkrete Gefahr des Verlustes der Empfängnisfähigkeit der Klägerin bestanden haben, wäre dies für die Annahme einer “Krankheit” ausreichend” (Az.: B 1 KR 10/09 R). Laut einem Bericht in der Ärztezeitung müssen nun noch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und der Gemeinsame Bundesausschusse darüber entscheiden, ob die Methode als Krankenbehandlung gilt und die Krankenkassen diese Kosten definitiv zahlen müssen.






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