Seit letztem Jahr versucht eine junge Frau die Herausgabe ihrer eingefrorenen Eizellen zu erreichen. Die Klinik, die die Eizellen aufbewahrt, verweigert aber die Herausgabe. Das Landgericht Neubrandenburg gab im vergangenen Jahr der Klinik recht; jetzt läuft das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Rostock. Warum überlässt die Klinik der Frau ihre Eizellen nicht? Weil ihr Ehemann tot ist.
Die junge Frau und ihr Ehemann hatten sich einer künstlichen Befruchtung unterzogen und die Eizellen einfrieren lassen, nachdem sie mit dem Sperma zusammengebracht worden waren. Der Mann starb danach bei einem Verkehrsunfall. Danach verlangte die Frau die Herausgabe der Eizellen, die sie sich einpflanzen lassen wollte. Die Klinik verweigerte der Frau unter Hinweis auf das Embryonenschutzgesetz ihre Eizellen.
2009 kam es zu einem Prozess, in dem der Klinik recht gegeben wurde. Dreh- und Angelpunkt für die Entscheidung der Richter war damals, dass zum Zeitpunkt des Einfrierens die Befruchtung noch nicht vollzogen war, das Einsetzen der Eizellen also nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar wäre.
Laut dem Embryonenschutzgesetz dürfen Eizellen nicht mit Sperma befruchtet werden, dass dem Mann nach seinem Tod entnommen wurde; ebenso ist es verboten, eine Eizelle ohne die Zustimmung des Mannes mit seinem Sperma zu befruchten. Das Embryonenschutzgesetz von 1991 wird immer stärker kritisiert, weil es dem aktuellen Stand der Fortpflanzungsmedizin weit hinterher hinkt. Unter anderem verbietet es auch die Leihmutterschaft.
Auch beim aktuellen Prozess geht es darum, wann die Befruchtung stattfindet bzw. stattgefunden hat: Sind die eingefrorenen Eizellen bereits befruchtet, oder geschieht das erst, wenn sie aufgetaut werden? Betrachtet das Gericht die Eizellen als bereits befruchtet, muss die Klinik sie herausgeben.
Die Grundsatzentscheidung in diesem Fall soll am 7. Mai bekannt gegeben werden. Falls das OLG Rostock das bereits bestehende Urteil bestätigt, erwägt die Frau, mit ihrem Anliegen vor das Bundesverfassungsgericht zu treten.






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