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Über 40 - zu alt für Kinder?

Mittwoch, 04.03.2009 von Alexandra

Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten für die künstlichen Befruchtung zu übernehmen, wenn die Frau über 40 Jahre alt ist. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel beschlossen.

Eine Hamburgerin hatte geklagt, nachdem ihre Krankenkasse die Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung abgelehnt hatte.
Die Frau war zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung 41 Jahre alt. Die Klägerin argumentierte, dass private Versicherungen erst bei einer Erfolgsaussicht von unter 15% nicht mehr zahlen müssten. Zahlen aus dem Jahr 2006 würden aber belegen, dass die Erfolgschancen zwischen einem Alter von 40 und 42 Jahren noch bei mehr als 15% liegen.
Deshalb verstoße die Altersgrenze der gesetzlichen Krankenkassen gegen das Grundgesetz.

Schon seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen, anders als früher, nur noch die Hälfte der Kosten für eine künstliche Befruchtung, und auch nur für drei Versuche. Dabei darf die Frau nicht älter als 40 Jahre, der Mann nicht älter als 50 Jahre sein. Wer älter ist, gilt pauschal als zu alt für eine künstliche Befruchtung auf Kassenkosten. Wer selbst zahlt, für den gilt die Regelung natürlich nicht.

Das BSG hat nun bestätigt, dass die Altersgrenze bei künstlicher Befruchtung rechtens ist. Da die Erfolgschancen der Behandlung schon ab dem 30. Lebensjahr der Frau immer schlechter würden, habe der Gesetzgeber das Recht, eine pauschale Regelung zu treffen – auch ohne medizinische Begründung einer bestimmten Altersgrenze.

In früheren Verhandlungen hatte das Bundessozialgericht schon geurteilt, dass die Beschränkung der Kostenübernahme auf 50% und die Beschränkung der Kostenübernahme auf verheiratete Paare verfassungsgemäß ist.

Das aktuelle Urteil ist auch deswegen nicht wirklich überraschend, weil schon die Altersgrenze für den Mann in einem Prozess vor wenigen Jahren nicht als verfassungswidrig erachtet wurde. Trotzdem will die Hamburgerin vermutlich mit ihrer Klage vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.


 

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