ährend der Schwangerschaft wird eine Schwangere so oft untersucht, dass für sie die Untersuchungen zur Routine werden. Es ist immer schön zu wissen, dass es dem Baby gut geht – aber was, wenn es doch einmal zu einem “auffälligen Befund” kommt?
Als auffälliger Befund wird alles bezeichnet, was in der Entwicklung des Babys nicht “normal” abläuft. Zuerst mal sollten die werdenden Eltern Ruhe bewahren. Üblicherweise wird die Untersuchung wiederholt bzw. neue Tests oder neue Ultraschallaufnahmen gemacht. Oft kann dann Entwarnung gegeben werden.
Nicht alle Eltern dürfen erleichtert aufatmen und sich auf ein völlig gesundes Kind freuen. Manche müssen sich auf die Tatsache einstellen, dass ihr Kind behindert zur Welt kommen wird, eine Welt, die für die Eltern jetzt erst einmal zusammengebrochen ist. Für sie werden alle weiteren Vorsorgeuntersuchungen zum angespannten Spießrutenlauf. Viele sind so verschreckt und verstört, dass sie sich für eine Abtreibung entscheiden.
Um Eltern in dieser schwierigen Phase zu unterstützen, können Frauenärzte ab Januar neues Informationsmaterial herausgeben. Es soll den Eltern konkrete Hilfen geben. Natürlich haben gute Ärzte Eltern in dieser Situation auch vorher noch nicht allein gelassen, aber ab 1. Januar 2010 ist dies verpflichtend durch das geänderte Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgeschrieben.
Danach müssen Ärzte schwangere Frauen mit auffälligem Befund über das Leben mit einem geistigen oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung informieren. Dies gilt auch und gerade im Vorfeld eines Schwangerschaftsabbruchs mit medizinischer Indikation.
Gerade in so einem Schockzustand ist es für Eltern wichtig, ihre Fragen beantwortet zu bekommen. Deswegen hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auch eine Informationsbroschüre für Betroffene herausgegeben.
Sie soll besonders auch das Recht auf psychosoziale Beratung bekannter machen. Der behandelnde Arzt kann auf Wunsch eine Beratungsstelle vermitteln. Die Beratung kann den Eltern dabei helfen, mit ihrer Angst, Wut und Trauer fertigzuwerden. Sie hilft aber auch ganz konkret bei der Vorbereitung auf das Leben mit einem behinderten Kind. Die Beratungsstellen informieren die Eltern beispielsweise über die Möglichkeiten der Unterstützung, der finanziellen Förderung und der rechtlichen Beratung.
Die Broschüre mit einer ausführlichen Adressenliste kann auch im Internet bei der BZgA heruntergeladen werden.





