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Belgien will frühe Totgeburten registrieren

Freitag, 16.04.2010 von Alexandra

Wie das Ärzteblatt berichtet, diskutiert die belgische Regierung zur Zeit die Rechtslage bei totgeborenen Babys. Grund dafür ist eine Gesetzesinitative, nach der auch Totgeburten aus einem frühen Schwangerschaftsstadium standesamtlich registriert werden können.

Kritik an der von den Zentrumsparteien unterstützen Initative kommt allerdings von den liberalen Parteien, die befürchten, dass das Gesetz die legale Abtreibung unterwandern könne. Die Regierung betont aber, das Gesetz solle die Fristenlösung nicht in Frage stellen; es gehe allein darum, betroffenen Eltern eine Möglichkeit zu geben, “auf juristischer und menschlicher Ebene mit ihrer Trauer umzugehen”.

Die Initiative will auch erreichen, dass die Eltern ihrem tot geborenen Kind zumindest einen (Vor-)Namen geben können. Aus rechtlichen Gründen ist es unmöglich, dass die Kinder den Nachnamen der Eltern tragen – da es sie rein rechtlich nie gegeben hat, kann auch keine Elternschaft durch den Nachnamen bekundet werden.

Die Anerkennung auch eines totgeborenen Kindes hat weitere rechtliche und finanzielle Auswirkungen, etwa auf Themen wie Mutterschutz oder auch Beerdigung, die in Belgien seit 2004 grundsätzlich möglich ist.

Was den Liberalen allerdings Sorgen bereitet, ist die Verschiebung des Zeitpunktes,
ab dem das Kind als Kind gilt. Die Vorlage verschiebt einfach den Zeitpunkt, ab dem das Kind als lebensfähig gilt, vom 180. auf den 140. Tag der Schwangerschaft.

Gegner des Gesetzesvorschlags befürchten, dass er indirekt das Recht auf Abtreibung beeinträchtigt. In Belgien ist die Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich; vor dem Schwangerschaftsabbruch ist eine sechstägige Wartefrist vorgeschrieben. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Abtreibung aus medizinischen Gründen möglich.

In Deutschland gab es im Dezember 2009 eine ähnlich gelagerte Petition an den Bundestag, mit dem Ziel, dass alle geborenen Kinder anerkannt und in die Personenstandsregister eingetragen werden, auch Fehlgeburten. Die Petition ist seit Ende Januar in der parlamentarischen Prüfung.


 

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