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Röteln-Impfung schützt ungeborene Kinder

Freitag, 05.02.2010 von Alexandra

Die Röteln sind eine typische Kinderkrankheit: Sie werden von einem Virus verursacht, sind hochansteckend, nach einer überstandenen Erkrankung ist man lebenslang immun, und die Symptome sind lästig, aber meist erträglich. In der Hälfte der Fälle kommt es noch nicht mal zum typischen Ausschlag, so dass die Krankheit nicht erkannt wird. So schlimm sind die Röteln also nicht, oder? Warum sollte man sich also gegen so eine harmlose Kinderkrankheit impfen lassen?

Ganz einfach: Wenn man schon nicht die eigene Gesundheit schützen will, dann sollte man sich zumindest aus Anstand impfen lassen. Denn wenn man nicht gegen die Röteln geimpft ist, kann man sich damit anstecken – und vor allem kann man dann auch andere damit anstecken.

ne Rötelnerkrankung ist umso gefährlicher, je älter der Betroffene ist. Es kann dann zu Komplikationen wie Gelenkentzündungen, Bronchitis oder auch einer Gehirnentzündung kommen. Und das ist immer noch nicht das Schlimmste. Wird eine Frau in den ersten Monaten der Schwangerschaft mit Röteln angesteckt, kommt es häufig zu Schädigungen des ungeborenen Kindes. Im ersten Monat liegt das Risiko dabei bei 60 Prozent.

Die möglichen Folgen sind Hirnschäden, geistige Behinderung, Blindheit, Taubheit, Herzfehler, Leberentzündungen und Knochenveränderungen, warnt Professor  Bernhard Koletzko (Universitätskinderklinik München) in der Ärztezeitung. Diese von den Röteln verursachten Schäden heißen auch Röteln-Embryopathie und sind mit die größte Gefahr für ungeborene Kinder. Die von Röteln verursachten Behinderungen sind auch für zahlreiche Abtreibungen wegen medizinischer Indikation verantwortlich.

Vor einer geplanten Schwangerschaft sollten Frauen feststellen lassen, ob sie bereits gegen Röteln immun sind. Falls nicht, können sie sich noch rechtzeitig gegen die Krankheit impfen lassen. Auch bei den Untersuchungen zur Schwangerenvorsorge wird routinemäßig ein Rötelntest durchgeführt.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, alle Kinder mit dem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) oder MMRV (der zusätzlich gegen Windpocken schützt) zu impfen. Die erste Impfung erfolgt im Alter von elf bis 14 Monaten, die zweite Impfung im Lauf des  zweiten Lebensjahrs.

Wer nicht als Kind gegen Röteln geimpft wurde und auch nicht nach einer Erkrankung immun ist, kann sich in jedem Lebensalter dagegen impfen lassen – und kann mit gutem Gewissen sozialen Kontakt mit Schwangeren pflegen!


 

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