Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und keine Behinderung, sie ist eine … Schwangerschaft. Sie ist aber auch etwas höchst Individuelles, und so kann es vorkommen, dass die eine Schwangere noch im neunten Monat fit wie der sprichwörtliche Turnschuh ist, ihre beste Freundin aber schon im fünften Monat am liebsten nur noch schlafen würde.
Man kann aber davon ausgehen, dass der Alltag zu einer immer größeren Herausforderung wird, je größer der Bauchumfang wird – das Zubinden von Schuhen ist da nur ein Beispiel. Da ist es schon verständlich, wenn eine im letzten Trimester schwangere Frau beim Arztbesuch auf dem Behindertenparkplatz parkt, damit sie bequem aus- und einsteigen kann und möglichst nicht so weit laufen muss.
Genau das hat eine Frau in Bayern getan. Um einem Strafzettel vorzubeugen hatte sie ihren Mutterpass ins Auto gelegt. Die Polizei hatte kein Einsehen und ließ das Auto abschleppen, auf Kosten der Betroffenen natürlich. Gegen die Kosten in Höhe von 170 Euro klagte die Frau. Ihr Argument: Da sie hochschwanger sei, habe eine Gehbehinderung vorgelegen.
Die Richter waren anderer Meinung. Eine Schwangerschaft stelle keine Behinderung dar. Laut Definition handele es sich bei Behinderungen nämlich um vergleichsweise schwere und vor allem langfristige Beeinträchtigungen. Das sei bei einer Schwangerschaft nicht gegeben.
In den Kommentaren zu diesem Eintrag beim lawblog des Rechtsanwalts Udo Vetter entspinnt sich eine zu erwartende Diskussion: “Bei HOCHschwangeren sollte man ein Auge zudrücken dürfen”, “eine schwangere Frau, die meint, Gehprobleme zu haben, und überhaupt sei alles so schwierig, soll überhaupt nicht Auto fahren dürfen”, “So ein Unsinn. Eine Schwangere kann auch einen Tag vor der Entbindung ganz normal gehen”, und natürlich das unvermeidliche “also ich war auch mal schwanger, und konnte damals noch gut laufen”.
Mein Lieblingskommentar bezieht sich übrigens auf die schwere und langfristige Beeinträchtigung, die laut dem Gericht bei einer Behinderung, nicht aber einer Schwangerschaft gegeben ist: “Kommt auf’s Kind an, ob die Beeinträchtigung schwer und langfristig ist, würde ich mal behaupten…”.
Aber im Ernst, mich würde mal eure Meinung interessieren: Sollte es eine Art Sonderparkrecht für Hochschwangere geben? Und wie sollte man so etwas gesetzlich regeln? Nach Schwangerschaftswochen? Nach Bauchumfang? Oder sollten die Mutter-und-Kind-Parkplätze gleichzeitig auch Schwangerenparkplätze sein? Oder wie?






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