Die Pflege, Beaufsichtigung und Erziehung von Kindern fasst man unter dem Ausdruck Kinderbetreuung zusammen. Die kann in der Familie geschehen oder durch Betreuungseinrichtungen wie Kinderkrippen und Kindergärten, vergleichsweise selten auch durch einzelne Personen wie Kindermädchen oder Tagesmütter.
Waren früher bei reichen Familien Kindermädchen oder Nannys die Regel, gibt es sie heute nur noch selten. Falls ein Kind von einer Einzelperson betreut wird, ist es meist eine Tagesmutter oder ein Au-Pair.
Die allermeisten Kinder werden aber, wenn ihre Eltern oder andere Familienmitglieder sie nicht betreuen können, in Einrichtungen wie einer Kinderkrippe oder einem Kindergarten betreut. Schulkinder können auch außerhalb der Unterrichtszeit in Schulhorten oder Ganztagesschulen betreut werden.
Die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter (Kindertagespflege) ist noch weitgehend privat geregelt. Seit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz aus dem Jahr 2004 gelten jedoch auch für private Betreuungspersonen strenge Auflagen und Voraussetzungen, so dass die Kindertagespflege als gleichwertig zu der Betreuung von Kindern in entsprechenden Einrichtungen angesehen werden kann.
In Deutschland ist die Kindertagesbetreuung die öffentlich finanzierte und auch organisierte Form der Kinderbetreuung. Sie wird auf Bundesebene vom Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt, dessen Ausführung Aufgabe der einzelnen Bundesländer ist.
Die Bezeichnungen für die unterschiedlichen Einrichtungen schwanken teilweise je nach Region, so ist es nicht selten, dass mit Kindertagesstätte oder Kita das gleiche bezeichnet wird wie mit Kindergarten. Oft wird aber mit Tagesstätte jede Einrichtung bezeichnet, die Kinder den ganzen Tag über betreut, ob es sich nun um eine Kinderkrippe, einen Kindergarten oder einen Schulhort handelt.
Strikt genommen betreut eine Krippe Kinder bis drei Jahre und ein Kindergarten die Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Im Schulhort werden (Grund)-Schüler vor und nach dem Unterricht betreut.
Außerhalb dieses gesetzlich geregelten Systems gibt es noch die informelle private Betreuung von Kindern, wenn es den Eltern nicht möglich ist, zum Beispiel durch die Großeltern oder durch einen Babysitter.


