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Kindermädchen oft als Minijob

Früher war ein Kindermädchen oder auch eine Kinderfrau unverzichtbarer Bestandteil eines größeren Haushalts. Dort nahm sie der Dame des Hauses die lästige Aufgabe der Kinderpflege und –erziehung ab.

 

Heute haben nur noch wenige Familien ein Kindermädchen oder eine Kinderfrau oder eine Nanny. Meist sind Kindermädchen nur noch aus den Geschichten der Großmutter, aus den Tratschspalten über die Hollywoodstars oder aus Filmen bekannt.

Die heutigen Kindermädchen tragen auch nur noch in den allerseltensten Fällen Uniform. Dafür verfügen sie über eine qualifizierte Ausbildung in einem pflegerischen oder erzieherischen Beruf, sind also beispielsweise Kinderkrankenschwester, Kinderpflegerin oder Erzieherin.

Kindermädchen betreuen die Kinder von Anfang an, bis ins Kindergartenalter oder noch weit darüber hinaus. Sie nehmen dabei pflegerische und erzieherische Aufgaben wahr. Ihre Aufgaben umfasst je nach den vertraglichen Vereinbarungen das Anziehen und Füttern eines Kindes ebenso wie den Transport zu Musikunterricht, Reitstunden und Arztterminen.

Das Kindermädchen kann sich, je nach Vertrag, sehr flexibel um das Kind bzw. die Kinder kümmern und die Betreuung auch individuell auf die Bedürfnisse des Kindes und vor allem auch auf die Wünsche der Eltern zuschneiden. Oft werden Kindermädchen in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt.

 

Anders als beispielsweise bei einem Babysitter für einen Abend müssen auch bei der legalen Beschäftigung eines Kindermädchens alle arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Das bedeutet unter anderem, dass das Kindermädchen bei der Sozialversicherung angemeldet werden muss, dass für sie unter Lohnsteuer und andere Steuern abgeführt werden muss und dass eine Unfallversicherung abgeschlossen werden muss. Insgesamt betragen die Pauschalabgaben bei geringfügig Beschäftigten im Haushalt 14,27%.

Wird das Kindermädchen im Rahmen eines so genannten Minijobs beschäftigt, kann es mit einem Haushaltsscheck aber sehr unkompliziert zur Sozialversicherung angemeldet werden. Die Haushaltsschecks sind bei der Minijob-Zentrale erhältlich. (www.minijob-zentrale.de)

Au-pairs werden, egal ob Mädchen oder Junge, oft als Kindermädchen oder Haushaltshilfe betrachtet. Tatsächlich kümmern sie sich meist um die Kinder ihrer Gasteltern und erledigen auch Arbeiten im Haushalt. Der Hauptzweck ihres Aufenthalts ist allerdings das Erlernen der Sprache und das Kennenlernen der Kultur ihres Gastgeberlandes. Für die Beschäftigung eines Au-pairs gelten bestimmte arbeits- und sozialrechtliche Regelungen, z.B. ist die Arbeitszeit auf 30 Stunden pro Woche beschränkt, außerdem ist eine Kranken- und Unfallversicherung vorgeschrieben.

 
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