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Kinderbetreuung im Kindergarten / KITA

Die Aufgabe des Kindergartens, teilweise regional auch Kindertagesstätte oder Kita genannt, ist die Betreuung von Kindern ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung. Die Altersgrenze ist im internationalen Vergleich unterschiedlich, aber das Ziel ist immer die Förderung und Bildung von Kindern, die noch nicht in die Schule gehen.

 

In Deutschland hat jedes Kind im Kindergartenalter laut des Gesetzes zur Kinder- und Jugendhilfe auch Anspruch auf einen Kindergartenplatz: " in Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht."

Die Kommunen haben die Pflicht, ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen. Der konkrete Umfang des Anspruchs ist aber nicht gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass die Länder selbst ihr Angebot regeln. So ergibt es sich, dass die gesetzlichen Vorgaben beispielsweise zur räumlichen und personellen Ausstattung, der Gruppengröße und der Öffnungszeiten des Kindergartens von Bundesland zu Bundesland schwankt.

Die Kindergärten werden aber nicht nur vom Staat, bzw. von Kreisen, Städten und Gemeinden unterhalten, es gibt auch viele freie Träger, darunter vor allem Kirchen und Wohlfahrtsverbände, aber auch Elterninitiativen.

Da trotz aller Bemühungen die Kindergartenplätze noch nicht für wirklich alle Kinder reichen, gibt es für die Leitung des jeweiligen Kindergartens verschiedene Kriterien, anhand derer entschieden wird, welches Kind tatsächlich aufgenommen wird. Die Wartelisten für die meisten Kindergärten sind lang, es ist deswegen nicht ungewöhnlich, dass Eltern ihr Kind schon Jahre vorher anmelden.

Aber außer dem Anmeldedatum sind auch Punkte wie die Erwerbstätigkeit beider Eltern wichtig, oder die individuelle familiäre Situation bei Alleinerziehenden. Bei Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft kann auch die Konfessionsangehörigkeit eine Rolle spielen.

 

Die Jugendämter sind verpflichtet, Eltern über das Angebot an Kindergartenplätzen im jeweiligen Einzugsbereich zu informieren, und auch über das pädagogische Konzept der jeweiligen Kindergärten.

Wer sich für sein Kind einen Kindergarten mit besonderer Pädagogik wünscht, kann für sein Kind auch einen der Waldorf- oder Montessori-Kindergärten wählen, in denen Kinder nach einem eigenen pädagogischen Konzept betreut werden. Oft muss man dafür aber in Kauf nehmen, dass das Kind nicht am eigenen Ort oder in der eigenen Gemeinde in den Kindergarten geht.

Die Kosten für die Betreuung im Kindergarten können je nach Region oder Trägerschaft sehr unterschiedlich sein. Zudem können sie vom Einkommen der Eltern, von der Zahl der betreuten Kinder und vom notwendigen Betreuungsumfang, sprich: der Stundenzahl, anhängig sein. Die Kosten können unter bestimmten Umständen aber von der Steuer abgesetzt werden.

Bei finanzschwachen Familien kann das Jugendamt die Betreuungskosten teilweise oder ganz übernehmen.

 
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