Kleine Kinder nehmen zwar noch nicht aktiv am Straßenverkehr teil, gefährdet sind sie trotzdem schon jetzt. Deshalb dürfen Kinder nur mit geeigneten Sicherheitsmaßnahmen im Auto mitgenommen werden.
Bei einem Unfall ist das Verletzungsrisiko für ungesicherte Kinder sieben Mal höher als für gesicherte Kinder. Zudem riskieren Autofahrer, die ein Kind ohne geeignetes Rückhaltesystem im Auto mitnehmen, ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wird bei einem Unfall ein ungesichertes Kind verletzt oder getötet, kann der Fahrzeugführer wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung belangt werden, auch wenn er den Unfall nicht verursacht hat.
Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr besteht aber nicht nur aus der Kindersicherheit im Auto. Auch als aktive Verkehrsteilnehmer, ob nun zu Fuß oder später auf dem Fahrrad, brauchen Kinder Schutz. Sie können das Verkehrsgeschehen noch nicht richtig einschätzen und sich entsprechend verhalten. Ihr Blickwinkel ist völlig anders als der von Erwachsenen, und auch ihr räumliches Sehvermögen ist noch nicht fertig ausgebildet – sie können also die Entfernung eines Autos nicht einschätzen, ebenso wenig wie die Geschwindigkeit. Auch ihre Reaktionsgeschwindigkeit ist langsamer als die eines Erwachsenen.
Checkliste zur Kindersicherung im Straßenverkehr:
- Kinder unter 12 Jahren oder unter 150 cm Körpergröße dürfen nur mit einem "geeigneten Rückhaltesystem" mitgenommen werden, sprich: nur mit Kindersitz. Kindersitze sorgen dafür, dass der Sicherheitsgurt trotz der geringen Körpergröße des Kindes seine Funktion erfüllen kann.
- Den richtigen Kindersitz für das Alter bzw. das Gewicht des Kindes kaufen.
- Beim Kauf eines Kindersitzes möglichst Kind und Auto mitnehmen, um testen zu können, wie der Kindersitz im Auto zu befestigen ist und ob das Kind gut hineinpasst.
- Wenn das Auto eine Kindersicherung hat, sollte sie auch betätigt werden.
- Ein Kind nie auf der Straßenseite aus einem Auto aussteigen lassen, immer nur zur dem Verkehr abgewandten Seite hin.
- Beim Fahrradfahren immer einen Helm tragen.
- Kinderfahrräder müssen in einwandfreiem technischen Zustand sein. Besonders wichtig sind eine funktionierende Bremse, ein Kettenschutz, Reflektoren und Reifen mit ausreichend Profil.
- Kinder müssen bis zum Alter von acht Jahren mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg bleiben – erlaubt ist es bis zum Alter von zehn Jahren.


