Während der Elternzeit ersetzt der Staat Eltern den Verdienstausfall, den sie wegen der Betreuung ihres Kindes erleiden. Diesen Ersatz gibt es allerdings nicht in voller Höhe des vorher erzielten Einkommens, sondern in der Regel werden nur 67 Prozent gezahlt.
Ein Anrecht auf Elterngeld haben Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mit dem Kind, das Sie erziehen und betreuen, in einem Haushalt leben, und während der Elternzeit keiner Tätigkeit nachgehen, die 30 Wochenstunden überschreitet.
Mit unserem Elterngeldrechner können Sie schon vor dem Antrag auf Elterngeld oder während der Bearbeitungszeit berechnen, wie viel Elterngeld Ihnen ungefähr zusteht. Beachten Sie bitte, dass die Ergebnisse unseres Elterngeldrechners nicht rechtlich verbindlich sind! Die für Sie zuständige Elterngeldstelle kann möglicherweise anders entscheiden.
Ihr Elterngeld-Anspruch beträgt:
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Der Grundbetrag beträgt 67 Prozent des vor der Geburt durchschnittlich monatlich erzielten Einkommens (nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungs-Kosten), mindestens 300, höchstens aber 1.800 Euro.
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um jeweils 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.
Der Geschwisterbonus ist ein Zuschlag in Höhe von 10 Prozent des Grundbetrages (mindestens 75 Euro). Dieser Zuschlag wird bezahlt, wenn Sie ein weiteres Kind unter drei Jahren, zwei weitere Kinder unter sechs Jahren, oder ein behindertes Kind unter 14 Jahren haben.
Die Ersatzrate beträgt in den meisten Fällen 67 Prozent. Für Geringverdiener (Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt) kann die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent angehoben werden. Dabei wird für jeweils 2 Euro, die das Einkommen den Betrag von 1.000 Euro unterschreitet, der Prozentsatz um 0,1 Prozentpunkt angehoben. Das bedeutet beispielsweise, dass bei einem Einkommen von 800 Euro die Ersatzrate bei 77 Prozent liegt.