Noch vor einigen Jahren lief eine Geburt fast zwangsläufig stationär im Krankenhaus ab, die Schwangere entband im Kreißsaal auf einem Bett liegend und nach der Geburt wurde das Kind sofort von der Krankenschwester "entführt". Inzwischen hat sich viel geändert.
Nicht zuletzt durch die zunehmende Verbreitung der von Hebammen geleiteten Geburtshäuser gehen auch die "normalen" Krankenhäuser viel mehr auf die Wünsche und Bedürfnisse von Schwangeren und Gebärenden ein. Wer nach der Entbindung nicht im Krankenhaus bleiben möchte, kann auch ambulant entbinden und schon ein paar Stunden nach der Geburt – die keineswegs mehr nur im Entbindungsbett stattfindet - wieder nach Hause. Allerdings natürlich nur, solange keine Komplikationen auftreten.
Viele Schwangere lehnen es inzwischen ab, die Entbindung als medizinisches Großereignis behandelt zu wissen. Gerade wenn die Schwangerschaft problemlos verläuft und eine Geburt ohne Komplikationen zu erwarten ist ziehen viele Frauen die entspannende Atmosphäre eines Geburtshauses vor. Hier gilt die Entbindung als natürlicher körperlicher Vorgang, der in den meisten Fällen problemlos verläuft. Die Hebammen begleiten die Geburt unterstützend.
Dazu kommt, dass im Geburtshaus ein besserer Kontakt zur Hebamme besteht, die sich hier stärker auf die Gebärende konzentrieren kann. Sie wird nicht einfach zum Ende ihrer Schicht verschwinden wie im Krankenhaus, so dass die Gebärende ständig Kontakt zu ihrer vertrauten Ansprechpartnerin hat. In diesem Umfang kann eine Frau im Krankenhaus einfach nicht betreut werden, weil sich das Personal dort meist um mehrere Frauen gleichzeitig kümmern muss.
Anders als bei der Geburt in einer Klinik kann die Geburt ganz nach der Vorstellung der Grau verlaufen, und sie kann sich auch nach der Entbindung soviel Zeit nehmen wie sie will. Danach kann sie mit Kind und Partner nach Hause gehen. In manchen Geburtshäusern besteht auch die Möglichkeit, dass die Wöchnerin sich mehrere Tage lang stationär dort aufhält.
Für die Entbindung in einem Geburtshaus erstatten die Krankenkassen einen Pauschalbetrag in der Höhe von 550 Euro; darüber hinaus gehende Betriebskosten des Geburtshauses müssen die Eltern selbst bezahlen.
Bei einer unkomplizierten Schwangerschaft kann eine Frau auch zuhause entbinden, wenn eine problemlose Geburt zu erwarten ist. Auch in diesem Fall wird die Leistung der Hebamme von der Krankenkasse bezahlt.


