Bei Unfällen, durch starke Hitzeinwirkung oder aus anderen Gründen können Kinder bewusstlos werden. Eine Bewusstlosigkeit unterscheidet sich deutlich von einer Ohnmacht, auch wenn dies gemeinhin als das Gleiche angesehen wird.
Bei einer Ohnmacht reagieren Kinder noch auf äußere Reize wie Ansprache, Berührungen oder auch Kneifen. Wenn Atmung und Puls normal sind, das Kind aber nicht mehr auf Ansprache reagiert und Arme und Beine schlaff sind, ist das Kind bewusstlos.
Bewusstlose Kinder müssen genau wie Erwachsene sofort in die stabile Seitenlage gebracht werden, die in jedem Erste-Hilfe-Kurs gelehrt wird. So wird verhindert, dass die Zunge die Atemwege blockiert oder dass Speichel und Erbrochenes in die Luftröhre gelangen.
Kinder werden ähnlich wie Erwachsene gelagert: Dazu das Kind auf die Seite legen, mit einem Kissen abstützen, damit sie sicher liegen. Kinn leicht anheben, aber nicht überstrecken, und Mund des Kindes öffnen.
Babys werden auf den Bauch gelagert, der Kopf auf die Seite gedreht und der Mund geöffnet.
Bei einer Bewusstlosigkeit muss auf jeden Fall ein Arzt gerufen werden, auch wenn das Baby bzw. das Kind schnell wieder zu sich kommt und danach völlig normal wirkt. Gerade bei Stürzen kann es zu schweren Schädelverletzungen kommen, die sofort behandelt werden müssen.
Ernste Warnzeichen sind Verwirrtheit, merkwürdige Reaktionen, verändertes Verhalten und wenn die Pupillen nicht gleich groß sind. In einem solchen Fall das Kind nicht einschlafen lassen und sofort zum Arzt bzw. ins Krankenhaus bringen.
Auch Ohnmachten sind bei Kindern nicht so harmlos wie bei Erwachsenen. Kurze Ohnmachten treten bei älteren Kindern immer wieder wegen Kreislaufproblemen, oft auch im Zusammenhang mit Wachstumsschüben, auf.
Sind sie allerdings länger als eine Minute ohnmächtig, sollten sie auch in diesem Fall in die stabile Seitenlage gebracht werden. Atmung und Herzschlag überprüfen und den Notarzt rufen.
Eine lange Ohnmacht kann ein Anzeichen einer Vergiftung oder eine Hirnhautentzündung sein, auch Diabetes oder Epilepsie kann die Ohnmacht ausgelöst haben.


