Schutzimpfungen werden in den letzten Jahren teilweise sehr kritisch und ablehnend gesehen. Zweifellos waren es aber die flächendeckenden Schutzimpfungen, die viele Krankheiten, die früher epidemisch auftraten, fast ausgerottet haben.
Schutzimpfungen ahmen das körpereigene Verteidigungssystem nach. Das Immunsystem reagiert mit speziell gebildeten Antikörpern auf körperfremde Eindringlinge wie Bakterien oder Viren. Im Laufe einer überstandenen Erkrankung lernt der Körper sozusagen auf die Angreifer zu reagieren und kann sie auch bei einer weiteren Attacke angreifen – er hat immer noch die entsprechenden Antikörper parat.
Mit einer Impfung wird der Körper ebenfalls zur Bildung von Antikörpern angeregt, indem ihm abgetötete oder geschwächte Krankheitserreger zugeführt werden. So werden Antikörper gebildet, ohne den Körper der Gefahr einer echten Krankheit auszusetzen.
Gerade die harmlos klingenden Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps und Röteln mit ihren teilweise schweren Komplikationen und Folgeschäden konnten durch die Impfungen verdrängt werden. Pflicht sind Impfungen allerdings nicht, Eltern können also selbst entscheiden, ob sie ihre Kind bzw. ihre Kinder impfen lassen wollen.
Die dem Bundesministerium für Gesundheit angeschlossene Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt derzeit die Schutzimpfung bei Säuglingen und Kleinkindern gegen die folgenden Krankheiten: Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken sowie gegen Pneumokokken und Meningokokken.
Moderne Impfstoffe gelten als ungefährlich und Nebenwirkungsfrei. Impfreaktionen wie eine leichte Rötung oder Schwellung der Impfstelle oder leichtes Fieber sind kein Grund zur Besorgnis und verschwinden nach ein bis zwei Tagen von selbst. Sie sind meist keine Reaktion auf den Impfstoff selbst, sondern auf eine im Impfmittel enthaltene Substanz wie z.B. Hühnereiweiß.
Der Aufbau der Grundimmunisierung, also des umfassenden Impfschutzes, sollte laut den Empfehlungen der STIKO im dritten Lebensmonat beginnen und im Alter von 14 Monaten abgeschlossen sein. Die Kosten dieser empfohlenen Impfungen für Kinder werden von den Krankenkassen getragen.
Einige der Schutzimpfungen werden deshalb im Rahmen der U-Untersuchungen verabreicht. Da die Impfungen aber in bestimmten Abständen gegeben werden müssen, fallen nicht alle im Impfkalender festgelegten Impftermine mit den Terminen der U-Untersuchungen zusammen.
Manche Impfungen halten ein Leben lang an, andere müssen in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden, damit der Impfschutz anhält. So muss beispielsweise die Impfung gegen Tetanus alle zehn Jahre wiederholt werden, um gegen den Wundstarrkrampf geschützt zu sein.


