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Impfbescheinigungen und Impfausweis

Fast jeder kennt ihn, und wer ihn nicht kennt, der sollte ihn kennen: den gelben Impfpass. Der Impfpass oder auch Impfausweis dient zur Dokumentation der erfolgten Impfungen.

 

Der Impfpass bzw. Impfausweis ist auch als Impfbuch bekannt. Ganz offiziell lautet die Bezeichnung: Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch. Der nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Impfpass ist weltweit standardisiert, deswegen werden die Einträge auch weltweit anerkannt. Der Impfausweis wird Neugeborenen kostenlos ausgestellt.

Nach § 22 des Gesetzes zu Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG) hat der impfende Arzt die Impfung unverzüglich in den Ausweis einzutragen. Falls der Ausweis nicht vorliegt, muss er eine Impfbescheinigung ausstellen.

Die erforderlichen Angaben sind: Datum der Schutzimpfung; Bezeichnung und Chargen-Nummer des Impfstoffes; der Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde; Name und Anschrift des impfenden Arztes sowie seine Unterschrift, alternativ die Bestätigung der Eintragung des Gesundheitsamtes.

 

Gegebenenfalls müssen im Impfpass auch "ungewöhnliche Impfreaktionen" eingetragen werden, sowie auf die sich den ergebenden Ansprüche bei Impfschäden und die Stellen, bei denen diese Ansprüche geltend gemacht werden können.

Die Eintragungen im Impfpassen lassen auch erkennen, wann Auffrischimpfungen für manche Krankheiten fällig sind, daher ist es zweckmäßig, zu jedem Arztbesuch den Impfpass mitzubringen und den Impfstatus kontrollieren zu lassen.

Manche Länder verlangen bei der Einreise den Impfpass, um die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten zu vermeiden. Vor allem afrikanische und südamerikanische Länder wollen so die Verbreitung von Gelbfieber vermeiden.

 
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