Adoption bedeutet in Deutschland die auch rechtlich "Annahme als Kind" genannte Schaffung eines Eltern-Kind-Verhältnisses, ohne Beachtung der tatsächlichen biologischen Abstammung.
Adoptiert ein Paar ein Kind, erlangt das Adoptivkind ab dem die Stellung eines ehelichen Kindes mit allen Rechten. Das Kind ist ab diesem Zeitpunkt auch mit der gesamten Familie des Paares verwandt und hat auch alle daraus entstehenden Erbansprüche. Die Verwandtschaft mit eventuell noch lebenden eigenen Angehörigen der ursprünglichen Familie erlischt. Wird ein ausländisches Kind adoptiert, erhält es mit der Adoption meist automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Adoptivkinder tragen als Geburtsnamen den Familiennamen der annehmenden Eltern. Mit Einwilligung des Kindes können die Eltern auch den Vornamen des Kindes ändern oder weiter Vornamen hinzufügen.
Um ein Kind adoptieren zu dürfen, müssen die Adoptiveltern viele Voraussetzungen erfüllen. Bisher entschied über Adoptionen die den Amtsgerichten angegliederten Vormundschaftsgerichte, mit einer Gesetzesänderung ist aber ab 1. September 2009 das Große Familiengericht für Adoptionen zuständig.
Mit der Adoptionsvermittlung sind in Deutschland die Jugendämter betraut. Ihre Aufgabe ist es, für Kinder passende Adoptiveltern zu suchen. Das Verfahren dazu ist per Gesetz genau definiert, dazu gehört auch ein längerer Zeitraum der "Adoptionspflege", in dem das Kind sich in die neue Familie einleben kann. Das Jugendamt soll während dieser Zeit beurteilen, ob die Eltern in der Lage sind, das Adoptivkind wirklich in Hinsicht in ihre Familie aufzunehmen. Oft geht dieser Zeit schon ein jahrelanges Pflegschaftsverhältnis voraus.
Jede Adoption und auch die Adoptionspflege bedarf einer gerichtlichen Erlaubnis bzw. der Einwilligung der leiblichen Eltern.
In den letzten Jahren standen jedem für die Adoption vorgemerkten Kind oder Jugendlichen rund zehn Adoptionsbewerbungen gegenüber. Es gibt also einen deutlichen Überschuss an Eltern, die ein Kind oder mehrere Kinder adoptieren wollen, und im Vergleich dazu wenige adoptierbare Kinder.


