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Voraussetzungen für eine Adoption

Sowohl Paare als auch Einzelpersonen können Kinder adoptieren. Theoretisch könnte auch nur einer der Ehepartner ein Kind adoptieren, üblicherweise wird das Kind aber gemeinschaftlich adoptiert. Die Adoption ist auch einem nicht verheirateten Paar möglich; das wird allerdings von den einzelnen Adoptionsvermittlungsstellen eigenständig und unterschiedlich gehandhabt.

 

Die Adoptionsvermittlungsstellen (meist dem Jugendamt angegliedert) prüfen bei einer Adoption, ob mehrere Kriterien erfüllt werden: Das Mindestalter für adoptionswillige Personen liegt bei 25 Jahren; bei Paaren muss ein Partner mindestens 25, der andere mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Altersunterschied von mehr als 40 Jahren zwischen Kind und Elternteil soll ebenfalls vermieden werden.

Zu den gesundheitlichen Kriterien gehören neben der vom Hausarzt zu bescheinigenden körperlichen Gesundheit Punkte wie die Stabilität der Beziehung, eventuelle psychische oder unheilbare körperliche Erkrankungen. Zudem wird ein Führungszeugnis verlangt, bei dem aber nur die einschlägigen Vorstrafen beachtet werden, beispielsweise Sexualdelikte oder Körperverletzung.

Werden Kinder unter zehn Jahren adoptiert, soll mindestens ein Elternteil gar nicht oder nur geringfügig berufstätig sein, um sich in der neuen Situation angemessen um das Kind kümmern zu können. Auch die jeweiligen Wohnverhältnisse werden geprüft.

 

Homosexuelle Paare können nicht gemeinschaftlich ein Kind adoptieren. Sehr wohl möglich ist allerdings die Stiefkindadoption, bei der ein Partner das Kind des anderen Partners adoptiert. Die Adoption durch eine Einzelperson ist davon nicht berührt, zumal laut Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Homosexuellen nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung eine Adoption verweigert werden darf.

Für eine Adoption ist es notwendig, dass die biologischen Eltern des Adoptivkindes ihre Zustimmung geben, soweit ihnen nicht wegen einer Verletzung der elterlichen Pflichten durch das Vormundschaftsgericht das Sorgerecht entzogen wurde. In diesem Fall muss das Gericht die Zustimmung zur Adoption erteilen. Dies gilt auch, wenn ein Elternteil sich an einem unbekannten Ort aufhält oder nicht geschäftsfähig ist. Ab der Vollendung des 14. Lebensjahres muss auch das Adoptivkind selbst der Adoption zustimmen.

Eine Adoption kann auch aufgehoben werden, allerdings nur unter sehr genau festgelegten Umständen. Dazu gehört beispielsweise, dass das "Annahmeverhältnis" ohne die erforderliche Einwilligung eines Elternteils zustande kam. Außerdem ist die Aufhebung von Amts wegen möglich, wenn dies "aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist", wenn also das Gericht entscheidet, dass das Kind bei anderen Eltern oder unter Obhut des Jugendamtes besser aufgehoben ist.

 
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