Baby Community  
Kinderwunsch  |   Schwangerschaft  |   Vornamen  |   Geburt  |   Ernährung  |   Entwicklung  |   Gesundheit


PKV: Kostenübernahme bei einer künstlichen Befruchtung

Die privaten Krankenkassen (PKV) haben lange Zeit eine Kostenübernahme für die Behandlung von Unfruchtbarkeit verweigert, wenn der oder die Versicherte bereits ein Kind hatte. Nach Argumentation der Kassen konnte in einem solchen Fall nicht von "Kinderlosigkeit" gesprochen werden. Vor einigen Jahren hat allerdings der Bundesgerichtshof zu Gunsten der betroffenen Paare mit Kinderwunsch geurteilt.

 

Manche privaten Krankenkassen sind seither dazu übergegangen, ihre Leistungen auf zwei Kinder zu beschränken. Das heißt, nach zwei herbeigeführten Geburten erlischt der Anspruch auf Erstattung der Kosten für IVF und ICSI. Es werden auch Versicherungstarife angeboten, bei denen der Anspruch auf Leistungen bei Maßnahmen wie eben der künstlichen Befruchtung von vornherein komplett ausgeschlossen werden.

Einige private Krankenkassen haben sich den Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen angeschlossen; vor allem verlangen sie auch einen vor Beginn der Behandlung abzugebenden Behandlungsplan mit der Angabe aller voraussichtlich entstehenden Kosten. Generell gilt bei den privaten Krankenkassen auch das "Verursacher-Prinzip", sprich: nur wenn der "schuldige" Partner privat krankenversichert ist, werden auch alle Kosten von der PKV getragen.

 

Dafür übernimmt eine private Krankenversicherung die kompletten Kosten für mehr Behandlungszyklen – meist werden bis zu vier Zyklen bezahlt – als die gesetzliche Krankenkasse, zumindest solange eine Erfolgsaussicht von 15% nicht unterschritten wird – als Grenzwert legen die Kassen meist ein Alter von 40 Jahren an, nach dem bei der Frau nicht mehr mit ausreichendem Erfolg zu rechnen ist. Im Einzelfall müssen die persönlichen Erfolgsaussichten vom behandelnden Arzt abgeklärt werden.

Die Bedingungen der privaten Krankenkassen für eine Übernahme der Kosten der künstlichen Befruchtung können von denen der gesetzlichen Krankenkassen stark abweichen, weshalb vorab geklärt werden sollte, welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt.

Besonders kompliziert ist die Lage bei Ehepaaren, bei denen die Partner unterschiedlich versichert sind. Auch hier ist eine frühzeitige Abklärung des jeweiligen Falles mit den Krankenkassen ratsam.

 
Neueste Forenbeiträge:

Leihmutter
Hallo wir sind ein Ehepaar das eine nette, gesunde und zuverlässige Leihmutter...

Umfrage Designerbaby
Das Thema Designerbaby ist aktuell in aller Munde und wird kontrovers diskutiert. Anlass...

Re: Sag mal "Hall...
Hallo Ihr lieben, vielen Dank für das Daumen drücken und ganz besonders an...

Und viele weitere Themen im
Forum für Kinderwunsch