Unter einer Abtreibung versteht man die vorzeitige Entfernung eines Fötus aus der Gebärmutter. Diese Entfernung kann mit chirurgischen Mitteln vorgenommen werden oder medikamentös hervorgerufen werden. Eine Abtreibung beendet eine ungewünschte Schwangerschaft oder eine Schwangerschaft, die die Gesundheit der schwangeren Frau gefährdet.
In Deutschland ist die Möglichkeit zur Abtreibung gesetzlich geregelt. Unterschieden wird dabei zwischen der Abtreibung mit und ohne Indikation. Eine Abtreibung "mit Indikation" hat einen fest umrissenen medizinischen oder anderen Grund, eine Abtreibung "ohne Indikation" erfolgt ausschließlich auf den Wunsch der schwangeren Frau.
Typische Indikationen für einen Schwangerschaftsabbruch sind beispielsweise, wenn die Schwangerschaft Folge einer sexuellen Straftat ist (kriminologisch Indikation), oder wenn die Schwangerschaft die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren bedroht (medizinische Indikation). Zu der medizinischen Indikation gehört es auch, wenn eine Schädigung des Embryos vorliegt oder zu befürchten ist, weswegen diese Indikation früher auch "embryopathische Indikation" genannt wurde.
Bei der Abtreibung ohne Indikation und bei der kriminologischen Indikation darf der Abbruch nur in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft vorgenommen werden; bei der medizinischen Regelung gibt es keine Frist.
Um einer Abtreibung ohne Indikation vornehmen zu lassen, muss die Schwangere nachweisen, dass sie an einer so genannten Schwangerenberatung (manchmal auch Schwangerenkonfliktberatung genannt) bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle teilgenommen hat. Zwischen Beratung und der Abtreibung müssen mindestens drei Tage liegen. Die Kosten für den Abbruch muss die Schwangere selbst zahlen.
Eine medizinische oder kriminologische Indikation muss immer von einem Arzt festgestellt werden; dabei darf es sich nicht um den Arzt handeln, der den Abbruch durchführt. Ein indizierter Schwangerschaftsabbruch wird von den Krankenkassen gezahlt.
Der Abbruch einer Schwangerschaft ohne Indikation ist in Deutschland grundsätzlich zwar rechtswidrig, bleib aber straffrei, weil er vor dem Gesetz nicht wirklich als Schwangerschaftsabbruch gilt, wenn die Schwangere eine Beratung nachweisen kann, der Eingriff durch einen Arzt vorgenommen wird und seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind (§ 218a StGB). Die Abtreibung mit Indikation ist nicht rechtswidrig.


