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Abtreibung nach der 12. Schwangerschaftswoche

Bei einer medizinischen Indikation ist ein Schwangerschaftsabbruch auch noch nach der 12. Schwangerschaftswoche möglich. Medizinische Indikation bedeutet, dass die Schwangerschaft die seelische und körperliche Gesundheit der Schwangeren bedroht.

 

Heute wird auch eine Schädigung des Embryos als medizinische Indikation gewertet und so ein Spätabbruch möglich gemacht. Früher wurde diese Indikation auch embryopathische Indikation genannt; sie bezieht sich darauf, dass der Embryo schwer behindert oder fehlgebildet ist und/oder nach der Geburt nicht lebensfähig wäre. "Offiziell" erfolgt die Indizierung heute auch in diesen Fällen wegen der Bedrohung der Gesundheit der Frau.

Bei einem Spätabbruch muss ein Arzt wie beim regulären Schwangerschaftsabbruch die Indikation bestätigen; dabei darf es sich nicht um den Arzt handeln, der die Abtreibung durchführt. Eine Beratungspflicht gibt es keine; anders als beim Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation tragen die Krankenkassen die Kosten des Eingriffs.

 

Der Spätabbruch wird meist medikamentös durchgeführt, mit dem Wirkstoff Mifepriston, der eine Fehl- bzw. Totgeburt auslöst. Schwangerschaftsabbrüche nach der 12. Woche werden in Krankenhäusern durchgeführt, um möglichen Komplikationen zuvorzukommen.

Ab etwa der 22. Woche kann es vorkommen, dass der Fötus den Abbruch überlebt, dann allerdings wahrscheinlich mit schweren Behinderungen.

 
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