Seit den sechziger Jahren erhalten werdende Mütter nach dem Feststellen der Schwangerschaft von ihren Frauenärzten oder auch der Hebamme den Mutterpass.
In dieses Dokument werden alle relevanten Informationen zu der Schwangerschaft eingetragen, so dass im Notfall oder bei einem Arztwechsel jeder Arzt über alle nötigen Informationen verfügt. Gleichzeitig kann so die körperliche Entwicklung von Mutter und Kind dokumentiert werden.
Die Entwicklung des Kindes wird im Gravidogramm, einer speziellen Tabelle, dokumentiert, und zwar anhand des Gewichts, der Lage, der Herztöne und mehrerer weiterer Kriterien.
Alle bei den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen ärztlich festgestellten Befunde werden in den Mutterpass eingetragen.
Er enthält die Ergebnisse der serologischen Untersuchungen, also die Blutgruppe, die Röteln-Immunität und eventuelle vorherige Infektionen; den errechneten Geburtstermin; die Erst-Anamnese, also die Ergebnisse der ersten genauen Untersuchung zum allgemeinen Gesundheitszustand und der Krankheits-Vorgeschichte; die Ergebnisse der Ultraschall-Untersuchungen; und schließlich einen "Abschlussbericht" über den Verlauf der Geburt.
Zum Abschluss enthält der Mutterpass auch noch Platz für einen Bericht über den Verlauf der Geburt und der Wehen. Dies kann für eine weitere Schwangerschaft interessant und wichtig sein, vor allem wenn die Geburt nicht reibungslos verlief, wenn ein Kaiserschnitt oder eine andere Operation nötig waren oder die Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt oder einem Abgang endete. Solche Informationen können bei einer Schwangerschaft wichtig sein, um eventuelle Risiken einzuschätzen.


