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Mutterschutzgesetz: Die Rechte der Schwangeren

In den meisten Ländern steht werdenden und erziehenden Müttern besonderer Schutz und spezielle Förderung zu, die ihnen vom Gesetz garantiert werden.

 

In Deutschland gilt für berufstätige Schwangere und Mütter das Mutterschutzgesetz. Es regelt die Beschäftigung schwangerer Frauen und stillender Mütter und stellt sicher, dass sie und ihre Kinder durch ihre Arbeit oder die Bedingungen an ihrem Arbeitsplatz nicht geschädigt werden. Es besteht aus Beschäftigungsverboten, den Bestimmungen zum Arbeitsplatz und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung.

Ebenfalls im Mutterschutzgesetz enthalten ist die Mitteilungspflicht der Schwangeren dem Arbeitgeber gegenüber. Sie müssen ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den errechneten Entbindungstermin bekannt geben, sobald sie selbst davon wissen. Der Arbeitgeber darf eine ärztliche Bescheinigung verlangen.

Sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß, gilt für die Schwangere Kündigungsschutz. Außerdem hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass sie durch ihre Arbeitsbedingungen keinen gesundheitlichen Schaden erleidet und dass auch ihr Kind nicht gefährdet wird.

 

Sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin beginnt der eigentliche Mutterschutz. In dieser Zeit darf die werdende Mutter nur mit ihrem ausdrücklichen Einverständnis beschäftigt werden.

Ab der Geburt des Kindes bis maximal zu seinem 14. Lebensmonat haben die Eltern Anspruch auf das Elterngeld, eine "Lohnersatzleistung" für erziehende Eltern. Außerdem besteht bis zum dritten Lebensjahr des Kindes ein Anspruch auf Elternzeit, um sich der Erziehung des Kindes oder der Kinder widmen zu können. Wer welchen Anspruch hat, ist im "Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit" geregelt.

Das erste deutsche Mutterschutzgesetz wurde übrigens 1878 erlassen; es gewährte Frauen nach der Entbindung drei Wochen Urlaub. Das heute gültige Mutterschutzgesetz ist eine aktualisierte Version eines Gesetzes von 1952. Wer den Regelungen des Mutterschutzgesetzes zuwiderhandelt, begeht eine Straftat und riskiert Geld- oder gar Freiheitsstrafen.

 
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