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Rechtzeitig Elternzeit beantragen

Der Gesetzgeber gewährt erziehenden Eltern eine bis zu drei Jahre dauernde Freistellung vom Beruf, um ihr Kind zu betreuen und zu erziehen. Anspruch auf Elternzeit haben Eltern, die ein eigenes Kind bekommen oder ein anderes Kind adoptiert haben oder aber ein Kind zur Vollzeitpflege aufgenommen haben.

 

Jeder Elternteil kann die Elternzeit allein nehmen, oder die Eltern teilen sich den Anspruch auf. Während dieser Zeit sind die Arbeitnehmer vor Kündigung geschützt.

Bei einem leiblichen Kind gilt die Geburt als Beginn der Elternzeit; andernfalls wird der Zeitpunkt der Adoption oder der Aufnahme in den Haushalt gerechnet.

Wer Elternzeit beantragen will, muss dies in schriftlicher Form mindestens sieben Wochen vor deren Beginn beim Arbeitgeber beantragen. Im Antrag muss auch geplante Dauer der Elternzeit und deren Gestaltung enthalten sein, also ob eine völlige Freistellung gewünscht ist oder eine Teilzeittätigkeit.

Ein Anspruch auf Teilzeitarbeit beim Arbeitgeber besteht, wenn die Firma mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt, wenn der Arbeitnehmer schon seit mindestens einem halben Jahr im Betrieb ist, wenn der Antrag rechtzeitig (mit dem Antrag auf Elternzeit) gestellt wurde und keine betrieblichen Gründe gegen eine Teilzeitarbeit sprechen.

 

Generell kann man während der Elternzeit auch in einem anderen Unternehmen arbeiten, beispielsweise weil es in der alten Firma keine Gelegenheit zur Teilzeitarbeit gibt. Das geht allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitgebers – schließlich besteht das Arbeitsverhältnis noch, nur ruhen die Pflichten des Arbeitnehmers.

Die Elternzeit dauert bis zu drei Jahre, die jedoch nicht auf einmal genommen werden müssen. Oft nehmen sich Eltern eine Elternzeit von zwei Jahren, kehren in den Beruf zurück, und nehmen sich später noch einmal ein Jahr. Auch eine Aufteilung auf mehr als zwei Zeiträume ist nach Absprache mit dem Arbeitgeber durchaus möglich.

Bei Frauen schließt sich der Kündigungsschutz der Elternzeit nahtlos an den des Mutterschutzes an, bei Männern beginnt er acht Wochen vor Beginn der Elternzeit.

 
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