In Deutschland hat jede Frau das Recht, während der Schwangerschaft, bei der Geburt und auch danach von einer Hebamme oder einem Frauenarzt betreut zu werden.
Um die Gesundheit der Schwangeren und des Kindes bestmöglich zu schützen, sind mehrere Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen. Bei einer Schwangerschaft ohne Komplikationen finden diese Untersuchungen alle vier Wochen statt, ab der 32. Schwangerschaftswoche alle 2 Wochen. Kommt das Kind nicht am errechneten Geburtstermin zu Welt, wird der Arzt die Frau jeden zweiten Tag untersuchen, nach 10 Tagen sogar täglich. Alle Ergebnisse der Untersuchungen werden im Mutterpass festgehalten.
Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung wird die Blutgruppe festgestellt und serologische Untersuchungen durchgeführt, um festzustellen gegen welche Krankheiten die Frau Antikörper gebildet hat. Kennt die Frau den Termin ihrer letzten Regelblutung, kann auch der Geburtstermin berechnet werden. Alternativ wird anhand der Größe des Embryos der Termin berechnet.
Die Schwangere wird zu ihrer eigenen gesundheitlichen Vorgeschichte und der ihrer Familie befragt; auch Informationen zu eventuellen früheren Schwangerschaften und/oder Fehlgeburten sind wichtig. Bei jedem Termin wird der Urin der Schwangeren untersucht und ihr Gewicht festgestellt.
Die Entwicklung des Kindes wird in Tabellen eingetragen, so dass Abweichungen vom "Üblichen" sofort sichtbar werden.
Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft werden im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen drei Ultraschalluntersuchungen vorgenommen, und zwar meist um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche. Bei den Untersuchungen werden Entwicklung und Lage des Kindes und auch der Verlauf der Schwangerschaft kontrolliert.
Die erste Ultraschalluntersuchung erfolgt meist über die Scheide (Transvaginalsonographie), d.h. der Arzt führt eine Ultraschallsonde in die Vagina ein. In diesem frühen Stadium erhält man so das genaueste Bild des Fötus. Bei den zwei späteren Untersuchungen fährt der Arzt mit dem Ultraschallgerät über den Bauch der Frau. Mit dieser Methode sind auch größere Abschnitte zu betrachten.
Unter bestimmten Umständen werden mehr als drei Ultraschalluntersuchungen gemacht, beispielsweise bei Mehrlingsschwangerschaften, wenn die Schwangere Blutungen hat, an Diabetes oder Bluthochdruck leidet oder wenn die Gefahr einer Frühgeburt besteht.
Alle Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen bezahlt. Darüber hinaus gehende Untersuchungen werden nur dann von den Kassen bezahlt, wenn sie medizinisch angezeigt sind, ansonsten muss die Schwangere selbst für die Kosten aufkommen.


